Ab März 2024 bieten wir Ihnen eine Privatsprechstunde an!
Wir kommen dem Wunsch unserer Patienten nach und bieten ab März 2024 neben der allgemeinen Sprechstunde auch eine Privatsprechstunde an.
Diese spezielle Sprechstunde richtet sich an Privatpatienten und Selbstzahler. Die jeweilige Untersuchung und Behandlung wird gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privatärztlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung und Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse (Gesundheitskasse) kann in der Privatsprechstunde nicht erfolgen.
Privatsprechstunde - Wann?
Dienstag von 15:00 bis 18:00Uhr
und
Donnerstag von 12:30 bis 15:00Uhr
Privatsprechstunde - Warum?
Als Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind wir verpflichtet, uns an den Grundsätzen einer „wirtschaftlichen, ausreichenden, notwendigen und zweckmäßigen Versorgung“ zu orientieren. Als verantwortungsbewusster und innovativer Orthopäde möchte ich Ihnen aber nicht nur eine „ausreichende und zweckmäßige Versorgung“, sondern eine ausgezeichnete und individuell auf Ihren Fall zugeschnittene Untersuchung und Behandlung ermöglichen! Ohne Bindung an die oben genannten Vorgaben der GKV kann ich Ihnen diese State-of-the-art-Orthopädie in der Privatsprechstunde anbieten.