Akupunktur und Ohrakupunktur

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Häufige orthopädische Indikationen:

  • Kopfschmerzen
  • Nackenschmerzen
  • Rückenschmerzen
  • Bandscheibenvorfälle
  • Gonarthrose (Kniearthrose)
  • Epicondylitis (Tennis-/Golferellenbogen)
  • Schulterschmerzen
  • Achillodynie (schmerzhafte Achillessehnenverdickung)
  • Schwindel

Seit tausenden von Jahren wird in China die Akupunktur im Rahmen der TCM (Traditionellen Chinesischen Medizin) angewandt. Im 17. Jahrhundert wurde das Stechen mit Nadeln zu therapeutischen Zwecken auch in Europa bekannt. Die Akupunkturnadeln können in der zu behandelnden Körperregion (z.B. am Rücken bei Rückenschmerzen), aber auch hiervon entfernt, entlang der sogenannten Leitungsbahnen (z.B. am Bein bei Rückenschmerzen) oder an übergeordneten Punkten am gesamten Körper platziert werden.

Die Ohrakupunktur wurde in den 1960er Jahren in Frankreich entwickelt.

Der menschliche Körper wird auf dem Ohr reflektorisch „abgebildet“.

Somit kann man am Ohr verschiedene Körperareale mit den Akupunkturnadeln erreichen und Reize setzen.

Durch das gezielte Setzen der Nadeln können im Körper gestörte Abläufe von Körperfunktionen oder die Schmerzverarbeitung reguliert und so eine Beschwerdelinderung oder Beschwerdefreiheit erreicht werden.

In der Orthopädie wird die Ohr-/Akupunktur häufig zur Schmerztherapie eingesetzt. In der Regel sollte ein Behandlungszyklus 8 bis 10 Behandlungen á 20-25 Minuten umfassen. Die Frequenz der Behandlungen ist variabel, meist werden 2-3 Sitzungen pro Woche gehalten.

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel einmalig pro Jahr die Behandlungskosten, aber nur für chronische Rückenschmerzen oder Knieschmerzen bei Arthrose, wenn diese bereits länger als 6 Monate bestehen.

Akupunktur gehört zu den sogenannten Zusatzbezeichnungen, die ein ausgebildeter Facharzt nach entsprechend umfangreicher Zusatzausbildung und bestandener Prüfung vor der Ärztekammer erlangen kann.

 

Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass  in allen auf dieser Webseite angebotenen Leistungen selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung von Krankheitszuständen liegt, ein Heilversprechen wird nicht abgegeben.

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